In Deutschland steigt die Anzahl pflegebedürftiger Menschen kontinuierlich an. Diese Entwicklung führt auch zu einem Wachstum in der Betreuung von Angehörigen im Studium durch Studierende. Schätzungen zufolge liegt der Anteil dieser Studierenden mit Pflegeaufgaben zwischen fünf und zehn Prozent. Am Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung in Kooperation mit dem Verein Familie in der Hochschule e.V. eine informative Broschüre herausgegeben, die Licht in dieses wichtige Thema bringt.
Studieren und gleichzeitig pflegen: eine Doppelbelastung
Es wird geschätzt, dass in jeder Hochschulveranstaltung durchschnittlich ein bis zwei Studierende sitzen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Diese Verantwortung ist oft mit einem erheblichen zeitlichen, emotionalen und physischen Aufwand verbunden. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Studium reichen von versäumten Seminarfristen bis hin zu einem möglichen Studienabbruch.
Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Studierender
Abhängig von der jeweiligen Hochschule und der persönlichen Situation kann die Unterstützung verschiedene Formen annehmen. Dabei kann es sich um die Befreiung von der Anwesenheitspflicht über verlängerte Abgabefristen für Seminararbeiten bis hin zu individuell angepassten Studienplänen oder der Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu nehmen, handeln.
Voraussetzungen für die Anerkennung von Pflegetätigkeiten
Wer langfristig die Betreuung von Angehörigen im Studium übernimmt, übernimmt oft Aufgaben im Haushalt, die die betroffene Person nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Dabei geht es um Tätigkeiten wie Reinigung, Einkauf oder die Abwicklung von Formalitäten mit Krankenkassen. Die Anerkennung eines Pflegegrades kann pflegenden Studierenden gewisse Erleichterungen bringen, die Voraussetzungen dafür unterscheiden sich jedoch von Hochschule zu Hochschule.
Rechtzeitig Vorsorge treffen
Claudia Batisweiler, zuständig für den Familienservice der Universität Oldenburg, empfiehlt Studierenden, sich frühzeitig um Entlastungsmöglichkeiten zu kümmern. Gerade weil die Kombination aus Studium und Pflegeverantwortung eine große Herausforderung darstellt, ist es wichtig, rechtzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Oft sind Familienbüros, psychosoziale Beratungsstellen und Studienberatungen die ersten Anlaufstellen für Betroffene.
Offizielle Anerkennung: Betreuung von Angehörigen im Studium
Studierende, die offiziell als pflegende Angehörige anerkannt sind, können unter bestimmten Umständen eine Beurlaubung ähnlich dem Mutterschutz oder der Elternzeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf BAföG, jedoch kann unter Umständen Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen beantragt werden.
Forderungen für eine bessere Unterstützung
Laut Expertinnen des Vereins Familie in der Hochschule e.V. gibt es im Studienalltag zahlreiche Hürden für die Betreuung von Angehörigen im Studium, darunter starre Studienstrukturen, fehlende Teilzeitstudienangebote und finanzielle Schwierigkeiten bei verlängerter Studiendauer. Der Verein selbst fordert eine Anpassung der BAföG-Regelungen, um pflegende Studierende besser finanziell zu unterstützen.