Wäre Abschaffung des Mittelstandsbauchs statt Inflationsausgleichsgesetz möglich gewesen?

Die steuerpolitischen Entwicklungen der letzten Monate waren stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine geprägt. Massiv gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise haben zu einer Inflationsrate geführt, die in Deutschland im Jahr 2022 mit durchschnittlich 7,9 Prozent den höchsten Wert seit Bestehen der Bundesrepublik erreichte.

Um die Bürgerinnen und Bürger von den finanziellen Folgen dieser Inflation zu entlasten, brachte die Bundesregierung Ende des Jahres 2022 das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg. Dieses sieht verschiedene steuerliche Änderungen vor, um die Kaufkraft der Bürger zu stärken. Der wohl wichtigste Bestandteil sind dabei Anpassungen im Einkommensteuertarif, durch die die Steuerpflichtigen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2024 um rund 25 Milliarden Euro entlastet werden sollen.

Zeitgleich zur Diskussion um das Inflationsausgleichsgesetz wurde und wird in Politik und Wissenschaft schon seit vielen Jahren immer wieder die Forderung laut, bei der Einkommensteuer den sogenannten Mittelstandsbauch abzuschaffen. Darunter versteht man die überproportional starke Progression der Grenzsteuersätze in der Mitte des Tarifs. Da mit einer Abschaffung des Mittelstandsbauchs ebenfalls Steuerausfälle in Milliardenhöhe verbunden wären, verwarf man entsprechende Vorschläge bislang als zu teuer.

Angesichts der mit dem Inflationsausgleichsgesetz verbundenen Mindereinnahmen in ähnlicher Größenordnung stellt sich daher die Frage, ob es nicht möglich gewesen wäre, statt der Anpassungen durch das Inflationsausgleichsgesetz alternativ den Mittelstandsbauch abzuschaffen. Eine aktuelle Studie von Stöwhase und Teuber untersucht diese Frage auf Grundlage von Mikrosimulationsrechnungen. Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Analyse zusammengefasst.

Der Mittelstandsbauch in der Einkommensteuer

Der Mittelstandsbauch bezeichnet die Tatsache, dass die Steuerbelastung beim Übergang von niedrigen zu mittleren Einkommen im derzeit gültigen Einkommensteuertarif überproportional stark ansteigt. Mathematisch kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass die Grenzsteuersätze in diesem Einkommensbereich besonders stark anwachsen.

Konkret beginnt die Problematik des Mittelstandsbauchs unmittelbar oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrags, der im Jahr 2022 bei 10.347 Euro lag. Bis zu dieser Höhe des Einkommens fällt keine Einkommensteuer an. Oberhalb des Grundfreibetrags beginnt zunächst eine erste Progressionszone, in der der Grenzsteuersatz linear von 14 Prozent auf 23,97 Prozent ansteigt. Anschließend folgt eine zweiteProgressionszone bis zum Beginn des Spitzensteuersatzes. In dieser Zone steigt der Grenzsteuersatz nur noch langsam von 23,97 Prozent auf letztlich 42 Prozent an.

Durch diese Gestaltung erfahren Steuerpflichtige beim Übergang von niedrigen zu mittleren Einkommen eine überproportional starke Erhöhung der Grenzsteuerbelastung. Nach verschiedenen Schätzungen werden dadurch vor allem Einkommen zwischen etwa 30.000 und 70.000 Euro jährlich besonders stark belastet.

Als problematisch werden am Mittelstandsbauch verschiedene Aspekte gesehen:

  • Negative Arbeitsanreize durch hohe Grenzsteuersätze in der Zone mittlerer Einkommen.
  • Verstärkung der kalten Progression.
  • Nachteile für Steuergerechtigkeit, da mittlere Einkommen überproportional belastet werden.

 

Aus diesen Gründen gibt es sowohl aus der Politik als auch aus der Wissenschaft seit Jahren immer wieder Forderungen, den Mittelstandsbauch durch eine Strukturreform der Einkommensteuer abzuschaffen.

Ziele und Methodik der Studie

Ziel der Studie von Stöwhase und Teuber war es, empirisch zu untersuchen, ob es möglich gewesen wäre, statt der Entlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz alternativ den Mittelstandsbauch abzuschaffen. Ein solcher alternativer Tarif sollte dabei zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Er sollte aufkommensneutral gegenüber den Mindereinnahmen durch das Inflationsausgleichsgesetz sein.
  2. Es sollte durch ihn für keinen Steuerpflichtigen zu einer höheren Belastung gegenüber dem bisherigen Recht kommen.

Zur Quantifizierung der steuerlichen Aufkommenswirkungen verschiedener Tarifreformoptionen wurde das am Fraunhofer-Institut entwickelte Mikrosimulationsmodell MIKMOD-ESt genutzt. Dieses bildet auf Grundlage von Einzeldaten aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik die komplexen Wechselwirkungen des deutschen Einkommensteuerrechts ab.

Für die Studie wurde das Modell auf den Rechtsstand und die erwarteten Einkommensstrukturen des Jahres 2024 fortgeschrieben. Mit Hilfe von MIKMOD-ESt konnte für verschiedene Tarifalternativen ohne Mittelstandsbauch das tarifliche Einkommensteueraufkommen mit dem Aufkommen verglichen werden, das sich nach den Regeln des Inflationsausgleichsgesetzes ergeben würde.

Direkte Abschaffung des Mittelstandsbauchs nicht finanzierbar

In einem ersten Schritt analysierten Stöwhase und Teuber die fiskalischen Konsequenzen einer unmittelbaren Abschaffung des Mittelstandsbauchs. Darunter verstehen sie den Übergang von einem Tarif mit zwei Progressionszonen zu einem Tarif mit nur einer Progressionszone. Die übrigen Tarifeckwerte wie Grundfreibetrag und Höhe der Steuersätze blieben dabei unverändert.

Die Ergebnisse zeigen, dass ein solcher direkter Übergang zu einem Tarif mit nur einer Progressionszone nicht ohne sehr hohe zusätzliche Steuerausfälle möglich wäre. Die Mindereinnahmen durch diesen alternativen Tarif würden rund 44,5 Milliarden Euro betragen und damit fast 20 Milliarden mehr als durch das Inflationsausgleichsgesetz.

Eine unmittelbare Abschaffung des Mittelstandsbauchs wäre daher keine aufkommensneutrale Alternative zum Inflationsausgleichsgesetz gewesen.

Alternative Tarife zur aufkommensneutralen Abschaffung des Mittelstandsbauchs

Da eine direkte Abschaffung nicht finanzierbar gewesen wäre, untersuchten Stöwhase und Teuber weiter, ob sich durch zusätzliche Eingriffe in den Tarifverlauf alternative Tarife finden lassen, die den Mittelstandsbauch beseitigen und gleichzeitig aufkommensneutral ausgestaltet werden können.

Hierfür gibt es prinzipiell zwei Stellschrauben: Den Eingangssteuersatz, ab dem die erste Progressionszone beginnt, und die Länge der Progressionszone bis zum Erreichen des Spitzensteuersatzes. Zusätzlich könnte auch der Grundfreibetrag angepasst werden.

Auf Basis dieser Möglichkeiten konstruierten die Autoren folgende alternative Tarifmodelle ohne Mittelstandsbauch:

Tarif 1:

  • Eingangssteuersatz: 19%
  • Progressionszone bis 58.596 Euro
  • Spitzensteuersatz unverändert bei 42%
  • Grundfreibetrag unverändert

 

Tarif 2:

  • Eingangssteuersatz 14%
  • Progressionszone bis 44.225 Euro
  • Grundfreibetrag unverändert

 

Tarif 3:

  • Eingangssteuersatz: 16,45%
  • Progressionszone bis 49.890 Euro
  • Grundfreibetrag unverändert

 

Wie die Analysen zeigen, wären alle drei Modelle hinsichtlich des tariflichen Gesamtaufkommens tatsächlich nahezu aufkommensneutral gegenüber den Mindereinnahmen durch das Inflationsausgleichsgesetz ausgestaltbar. Die Abschaffung des Mittelstandsbauchs wäre also sehr wohl ohne hohe zusätzliche Steuerausfälle möglich gewesen.

Verteilungswirkungen der Alternativtarife

Neben der Aufkommensneutralität untersuchten Stöwhase und Teuber auch die Verteilungswirkungen, die sich durch die alternativen Tarife im Vergleich zum Inflationsausgleichsgesetz ergeben würden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die vorgeschlagenen Tarife 1 – 3 allesamt zu einer stärkeren Entlastung von Steuerpflichtigen mit niedrigen und mittleren Einkommen führen würden. Im Gegenzug würden besonders hohe Einkommen weniger stark entlastet als durch das Inflationsausgleichsgesetz.

Die stärksten Umverteilungseffekte ergeben sich im Modell 2, bei dem durch das Vorziehen der Reichensteuer hohe Einkommen früher mit dem Spitzensteuersatz belastet werden. Hier würden Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen um durchschnittlich 361 Euro entlastet, während sich bei hohen Einkommen durchschnittliche Mehrbelastungen von 1124 Euro ergäben.

Wem es weniger um die Umverteilungswirkung ging, für den wäre ein Tarif denkbar gewesen, der durch Anhebung von Grundfreibetrag und Eingangssteuersatz kaum Veränderungen gegenüber dem Inflationsausgleichsgesetz erzeugt hätte.

Fazit

Die Studie verdeutlicht, dass es durchaus möglich gewesen wäre, den Mittelstandsbauch ohne hohe zusätzliche Mindereinnahmen abzuschaffen und die Ausgleichsziele des Inflationsausgleichsgesetzes dabei nicht aus den Augen zu verlieren. Die Politik hat hier möglicherweise eine Chance verpasst, ohne große fiskalische Kosten mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen.

Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass ein Abbau des Mittelstandsbauchs nicht ohne gewisse unpopuläre Maßnahmen möglich ist. Dazu gehören die Anhebung von Eingangssteuersatz oder das Vorziehen der Reichensteuer.

Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse, wie dringlich eine grundlegende Strukturreform der Einkommensteuer ist, um das System gerechter und transparenter zu gestalten. Die Studie zeigt Wege auf, wie dies auch im Bereich des Mittelstandsbauchs gelingen könnte.

Literatur:

Stöwhase, S./Teuber, M. (2023): Änderung des Steuertarifs durch das Inflationsausgleichsgesetz – Verpasste Chance zum Abbau des Mittelstandsbauchs!. List Forum. https://doi.org/10.1007/s41025-023-00248-z

SEO Texte
Blog-Texte oder Landing Page, individuelle Texte, SEO optimiert
Preis ab 75 € (inkl. MwSt.)
Exposé (2)
Seitenpreis ab 35 € (inkl. MwSt.)
*Mindestbestellwert von 200 €
FOM Zitierweise prüfen
Seitenpreis ab 1,5 € (inkl. MwSt.)
*Mindestbestellwert von 35 €

Noch Fragen?

Ruf einfach unter 025148880580 an.

Oder schreib uns eine Mail.

Jetzt kostenloses Angebot einholen.

Du findest für dein Problem hier keine Lösung?

Dann schreib uns einfach dein Anliegen mit den relevanten Daten und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.

Info@schreibmentoren.de

Verstärke unser erfolgsorientiertes und dynamisches Team als

im Bereich des wissenschaftlichen Schreibens und der Beratung.  

Wenn du gerne wissenschaftlich schreibst, Fragestellungen kreativ und zielgerichtet erarbeiten und diese methodisch beantworten kannst, dann bist du bei uns richtig. Ob qualitativ oder quantitativ, empirisch oder theoretisch, wir suchen für alle Spielfelder des wissenschaftlichen Arbeitens versierte und verlässliche Schreibenthusiasten. 

Das bringst du mit: 

Das können wir dir bieten: 

Wenn wir dich neugierig gemacht haben, wollen wir dich gerne kennen lernen. 

Für eine Festanstellung solltest du in der Umgebung von Münster wohnen.

Schick uns deinen Lebenslauf und zwei Beispieltexte an: bewerbungen@schreibmentoren.de  

Wir freuen uns auf dich!