Forschung im Familienrecht – Wie gut funktioniert das Wechselmodell?

Derzeit befinden sich zwischen 30 000 und 80 000 Minderjährige in Familienrechtsverfahren. Sie müssen viele Fragen beantworten, werden beobachtet und begutachtet. Darüber hinaus fühlen sie sich zwischen ihren Eltern hin und her gerissen. Das bedeutet für die Kinder und Jugendlichen eine Menge Stress. Dieser wäre vielleicht zu umgehen, wenn es bei diesen gerichtlichen Entscheidungen weniger um Gerechtigkeit zwischen den Elternteilen als um das Wohl des Kindes ginge.

Momentan ist das so genannte Residenzmodell die Regel, wenn es um die Betreuung des Kindes geht. Dieses beinhaltet, dass das Kind bzw. die Kinder bei einem Elternteil leben und das andere Elternteil nur besuchen. Das geschieht meist an den Wochenenden. Das so genannte Wechselmodell galt bisher nur als Ausnahme. Es spielt aber eine immer größere Rolle, wenn es um die Frage geht, wo das gemeinsame Kind leben soll. Derzeit leben etwa fünf Prozent der Familien nach diesem Modell, wobei hier aufgrund fehlender Daten nur eine Schätzung vorliegt. Die aktuelle Regierung will das Wechselmodell jedoch in Zukunft bei gerichtlichen Entscheidungen mehr in den Mittelpunkt stellen.

Was ist das Wechselmodell?

Das Wechselmodell beinhaltet, dass beide Elternteile das Kind gleichermaßen betreuen. Die Voraussetzungen für dieses Modell sind, dass beide Eltern dieselbe Erziehungskompetenz aufweisen. Das bedeutet, dass ein Kinderzimmer vorhanden sein muss und die entsprechende Betreuungszeit eingehalten werden kann. Außerdem soll das Wechselmodell dem Willen und dem Wohl des Kindes entsprechen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es für die Kinder wirklich das beste ist, wenn sie ständig hin und her pendeln müssen.

Eine Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit der Universität Marburg hat dazu 1554 Familien befragt. Dabei handelt es sich um 611 Familien im Wechselmodell, 622 Familien im Residenzmodell und 321 Familien, in denen beide leibliche Elternteile im Haushalt leben. Das Ergebnis lässt darauf schließen, dass Kinder in der Altersgruppe zwischen 7 und 14 das Wechselmodell bevorzugen: 65,2 % leben auf Wunsch zu gleichen Anteilen bei beiden Elternteilen. Im Vergleich dazu wünschen sich nur 41,8 % der Kinder die Betreuung im Residenzmodell.

Das Kindeswohl wird oft außer Acht gelassen

Das Wechselmodell bringt aber auch Nachteile mit sich. Finanzielle Interessen spielen bei der Entscheidung für das Wechselmodell in vielen Fällen eine zu große Rolle. Ein Elternteil kann eine Menge Unterhalt sparen. Dazu gehören Elternteile, die beispielsweise freiberuflich arbeiten, Vollzeit tätig sind und sich ihre Arbeitszeit frei einteilen können. Angestellte, die sich beispielsweise für Teilzeit entscheiden, um das Wechselmodell überhaupt leben zu können, haben langfristig gesehen massive finanzielle Nachteile. Das Wechselmodell ist also sowohl für viele Elternteile als auch für die Kinder nicht immer eine gute Lösung und schafft teilweise falsche Anreize.

Welche Auswirkungen diese Modelle und Konzepte langfristig auf die psychische Entwicklung der Kinder haben, lässt sich bisher noch nicht eindeutig beantworten. Hier wären Studien interessant, die die Entwicklung der Kinder und deren psychische Gesundheit über einen längeren Zeitraum messen. Auf diese Weise ist es auch vor Gericht möglich, objektivere Entscheidungen zu treffen, die dem Kindeswohl gerecht werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können.

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