Cottbuser Verwaltungsgericht entscheidet fรผr rechtsextremen Jura-Studenten

Rechtsextremer Jura-Student darf Referendar werden

Das Cottbuser Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein nachweislich rechtsextremer Jura-Student seine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten darf. Dies geschah nach einem Eilantrag des Studenten.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Brandenburg dem Studenten den juristischen Vorbereitungsdienst untersagt. Die Begrรผndung lag in seinen rechtsextremen Anschauungen und Aktivitรคten. Doch das Cottbuser Verwaltungsgericht sieht dies nun anders. Es entschied, dass ein Student nur dann abgelehnt werden kann, wenn er persรถnlich ungeeignet sei, etwa durch begangene Straftaten. Dies war hier nicht der Fall, erklรคrte ein Gerichtssprecher.

Entscheidendes Urteil fรผr rechtsextremen Jura-Studenten

Laut den Cottbuser Richtern kann der Student auch trotz seiner rechtsextremen Einstellung Rechtsanwalt werden, solange er die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise bekรคmpft. Es wรคre nicht sinnvoll, die Anforderungen fรผr die Ausbildung hรถher zu setzen als fรผr den Beruf selbst.

Der Student, der das erste Staatsexamen bestanden hat und nicht vorbestraft ist, muss somit in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Allerdings sind bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Auslรคnderrecht zu tun haben, so der Gerichtssprecher. รœber solche Auflagen wird das Oberlandesgericht entscheiden.

Juristischer Vorbereitungsdienst und Auflagen

Das Oberlandesgericht betreut das Referendariat, bei dem Juristen nach dem ersten Staatsexamen verschiedene Stationen absolvieren, darunter auch bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Das ursprรผngliche Urteil des Oberlandesgerichts versagte dem Jura-Studenten die Aufnahme in ein รถffentlich-rechtliches Ausbildungsverhรคltnis zum 1. Mai 2024. Grund waren seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitรคten.

Der Jura-Student wehrte sich gegen seine Ablehnung mit einem Eilantrag und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht. Der Beschluss des Cottbuser Gerichts kann jedoch angefochten werden.

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