Rechtsextremer Jura-Student darf Referendar werden
Das Cottbuser Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein nachweislich rechtsextremer Jura-Student seine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten darf. Dies geschah nach einem Eilantrag des Studenten.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Brandenburg dem Studenten den juristischen Vorbereitungsdienst untersagt. Die Begründung lag in seinen rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten. Doch das Cottbuser Verwaltungsgericht sieht dies nun anders. Es entschied, dass ein Student nur dann abgelehnt werden kann, wenn er persönlich ungeeignet sei, etwa durch begangene Straftaten. Dies war hier nicht der Fall, erklärte ein Gerichtssprecher.
Entscheidendes Urteil für rechtsextremen Jura-Studenten
Laut den Cottbuser Richtern kann der Student auch trotz seiner rechtsextremen Einstellung Rechtsanwalt werden, solange er die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise bekämpft. Es wäre nicht sinnvoll, die Anforderungen für die Ausbildung höher zu setzen als für den Beruf selbst.
Der Student, der das erste Staatsexamen bestanden hat und nicht vorbestraft ist, muss somit in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Allerdings sind bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, so der Gerichtssprecher. Über solche Auflagen wird das Oberlandesgericht entscheiden.
Juristischer Vorbereitungsdienst und Auflagen
Das Oberlandesgericht betreut das Referendariat, bei dem Juristen nach dem ersten Staatsexamen verschiedene Stationen absolvieren, darunter auch bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Das ursprüngliche Urteil des Oberlandesgerichts versagte dem Jura-Studenten die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Mai 2024. Grund waren seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten.
Der Jura-Student wehrte sich gegen seine Ablehnung mit einem Eilantrag und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht. Der Beschluss des Cottbuser Gerichts kann jedoch angefochten werden.